Sicherheitsbeauftragte

Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten muss nach der Konkretisierung durch das Kompendium Grundsätze der Prävention der BGHM bei vielen Betrieben erhöht werden.

Bestellen von Sicherheitsbeauftragten

Januar 2015 veröffentliche die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ein Kompendium Grundsätze der Prävention, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001, Erläuterung.
In diesem Kompendium werden unter Punkt 4.2 die Zahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten (SB) näher definiert. Neu hierbei ist die zu berücksichtigende

  • räumliche,
  • zeitliche und
  • fachliche Nähe der zuständigen SBs zu den Beschäftigten.Sicherheitsbeauftragte

Hier der genaue Wortlaut:

4.2 Sicherheitsbeauftragte
§ 20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
4.2.1 (1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation SB in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der SBs sind:

  • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
  • Räumliche Nähe der zuständigen SB zu den Beschäftigten;
  • Zeitliche Nähe der zuständigen SB zu den Beschäftigten;
  • Fachliche Nähe der zuständigen SB zu den Beschäftigten;
  • Anzahl der Beschäftigten.

Durch diese Konkretisierung der Zahl der zu bestellenden SBs müssen viele Betriebe weitere Sicherheitsbeauftragte benennen und ausbilden lassen.
Das Kompendium können Sie sich unter folgendem 🔗 Pfad herunter laden oder unter Medien Online (E-Mail: bestellung@bghm.de) anfordern.

Haben Sie darüber hinaus noch Fragen oder Unterstützungsbedarf, nehmen Sie mit mir Kontakt auf!

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