Gefahrstoffmanagement

 

Definition von Gefahrstoffmanagement

Unter Gefahrstoffmanagement versteht man die Organisation und deren Instrumente zum richtigen Umgang mit Gefahrstoffen. Hierzu gehört das Bestimmen von Zuständigkeiten, das Zur-Verfügung-Stellen benötigter Ressourcen wie z. B. notwendige technische Einrichtungen, persönliche Schutzausrüstungen und das Vermitteln von Kenntnissen über gefährliche Stoffe. Die Unterweisungen (Kenntnisübermittlung) sollten beinhalten: Eigenschaften der gefährlichen Stoffe, vorschriftsmäßiger Umgang und Lagerung, Entsorgung und Maßnahmen bei Notfällen.

Gefahrstoffbetriebsanweisung

Eine Gefahrstoffbetriebsanweisung (GBA) ist ein Werkzeug des Gefahrstoffmanagement. Zu jedem Gefahrstoff ist eine GBA zu erstellen. Stoffe mit gleichen Eigenschaften dürfen in Gruppen-Betriebsanweisungen zusammengefasst werden.

Rechtsgrundlagen für die Erstellung von Gefahrstoffbetriebsanweisungen sind:

  • § 4, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz
  • § 2 Abs. 1 UVV DGUV A1
  • § 14 GefahrstoffverordnungGefahrstoffmanagement
  • TRGS 555 – Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
  • BGI 578 Sicherheit durch Betriebsanweisungen

Die GBAen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit,
  2. Gefahrstoffe (Bezeichnung),
  3. Gefahren für Mensch und Umwelt,
  4. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln,
  5. Verhalten im Gefahrenfall,
  6. Erste Hilfe und
  7. Sachgerechte Entsorgung.

Notwendige Informationen sind dem aktuellen EG-Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen, die der Lieferant seinem Kunden zur Verfügung stellen muss, wenn es sich um einen gefährlichen Stoff handelt. Wenn der Stoff nach Gefahrstoffverordnung nicht kennzeichnungspflichtig ist, ist die Lieferung eines EG-Sicherheitsdatenblattes freiwillig und gehört zum guten Service.

Bei der Erstellung der GBA sind betriebsspezifische Gefährdungen zu berücksichtigen und die Mitarbeiter anhand dieser Anweisung zu unterweisen. Die Unterweisung kann vom Vorgesetzten oder einer von ihm delegierten Person durchgeführt werden. Durch die Unterschrift des Vorgesetzten unter der Gefahrstoffbetriebsanweisung werden die darin enthaltenen Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich. Der Vorgesetzte sichert sich damit arbeitsrechtlich ab.

Weitere stoffspezifische Informationen zu reinen Stoffen können auch der 🔗 GESTIS-Datenbank des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entnommen werden.

Beim Aufbau und der Überprüfung des Gefahrstoffmanagementsystems werde ich Ihnen gerne mit meinem fachspezifischem Wissen helfen!

 

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